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- Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
- Es gibt keinen Mindestbetrag.
- Das Geld wird unmittelbar für die gemeinnützigen Zwecke der Bürgerstiftung Ingolstadt ausgegeben.
- Sie erhalten im Rahmen der steuerlichen Vorschriften eine Spendenbescheinigung.
Zustiftung
- Werden Sie Teil der Stifterversammlung
Durch eine Zustiftung ab 5.000 Euro beteiligen Sie sich allgemein am Stiftungskapital und gehören der Stifterversammlung für 6 Jahre an.
Bei einer Zustiftung ab 50.000 Euro können Sie die Auflage machen, die Erträge aus Ihrer Zustiftung einem bestimmten Stiftungszweck zuzuführen. Dadurch kann im Rahmen der Bürgerstiftung eine nicht-rechtsfähige Einzelstiftung errichtet und mit Ihrem Namen verbunden werden. Außerdem werden Sie Mitglied in der Stifterversammlung auf Lebenszeit.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und werden also nicht ausgegeben. Sie bleiben für die Stiftung erhalten. Dadurch erhöht sich nachhaltig die Ertragssituation der Stiftung.
Wenn Sie uns unterstützen wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Eine Zustiftung ist jederzeit möglich!